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Polplan

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
FeMax Zelte Neuwied

1. Geltungsdauer, Allgemeines

 

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie verpflichtet uns nicht , auch wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen. Von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtskräftige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausbildung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 3 Wochen ab Angebotsdatum. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die in Prospekte, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichte, Maß- & Leistungsbeschreibung sind unverbindlich, soweit etwaige Abweichungen gegenüber der gelieferten Sache für den Besteller zumutbar sind und die Angaben in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen im Sinne der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. An den überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberecht vor. Zeichnungen und insbesondere statische Unterlagen müssen auf Verlangen zurückgegeben werden: Vervielfältigung jeder Art für eigene oder Zwecke Dritter sind untersagt.

3. Vertragsabschluss

Der Abwicklung aller uns erteilter Aufträge liegt stets unserer schriftliche Auftragsbestätigung zugrunde, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist. Nebenabreden uns Änderungen verpflichten uns nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt , mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Unter anderem wegen der länderspezifisch unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, der vorgesehenen Nutzung und der beabsichtigten Standzeiten von Zelten obliegt es dem Besteller, Fragen der baurechtlichen Genehmigung eigenverantwortlich zu klären; gegen gesonderte Kostenerstattung stellt der Lieferant soweit vorhanden, hierfür benötigte Zeichnung / Pläne / Zertifikate zur Verfügung.

4. Preise

Der angebotene und letztlich vereinbarte Gesamtpreis basiert auf den heutigen Herstellungskosten und ist ein Festpreis ab Lieferwerk bis zum Ablauf der zum Ablauf der in der Auftragsbestätigung genannten Festpreisgarantie, mangels einer ausdrücklich für 4 Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf der Festpreisgarantie sind wir berechtigt, den Gesamtbetrag auf der Grundlage geänderter Selbstkosten zum Lieferzeitpunkt zu berichtigen. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, wird der Ablauf der Festpreisgarantie für die Dauer der Verzögerung gehemmt. Nichtkaufleute wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten erheblich übersteigt. Sofern der Besteller Unternehmer ist, sind die angegebenen Preise Nettopreise ab Lieferwerk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung; die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten. Sie wird bei der Rechnungsstellung in der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich berechnet. Im übrigen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis enthalten. Über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehende zusätzliche Lieferung und Leistung werden gesondert berechnet.
Die Kosten für Baubücher sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Kosten und Gebühren für die Umschreibung von Baubüchern und erforderliche behördliche Genehmigung, soweit deren Einholung vertraglich durch uns übernommen werden, sind vom Besteller zu tragen.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind unsere Waren bei Bestellung 50% und nach Abholung oder Versand in voller Höhe in bar, mit bankbestätigtem Scheck oder Überweisung zu bezahlen. Hierdurch wird das Recht zur Aufrechnung gemäß der nachfolgenden Bestimmungen nicht berührt. Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- & Wechselspesen sowie – zinsen zu Lasten des Käufers; die Zahlung gilt erst mit Einlösung als erfolgt. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Vorgaben unseres Vertragspartners eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden ihn die über Art der Verrechnung unverzüglich informieren. Die Verrechnung erfolgt nach §367 Abs. I BGB.
Im Fall des Annahmeverzuges des Bestellers wird nach Ablauf von 15 Tagen nach Anzeige der Versandbereitschaft bzw. der Möglichkeit die Restzahlung fällig.
Bei Vertragsschluss wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigen uns , vereinbarte Zahlungsziele - auch für künftige Lieferungen - zu widerrufen ; die Forderung sind dann sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug können wir unbeschadet unserer Möglichkeit, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen und unbeschadet der Möglichkeit des Käufers, uns einen geringen Schaden nachzuweisen, wahlweise Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Der Käufer / Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrecht und nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller zustehenden und, sofern der Besteller Unternehmer ist, noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldierung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der von gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechts muss uns der Besteller unverzüglich unterrichten. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren tritt der Besteller schon jetzt mit allen Neben - & Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Gleichzeitig hat er uns die für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderliche Unterlagen ( insbesondere Angebote, Verträge und Rechnungen ) herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Abnehmer des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns anzuzeigen und die Forderung einzuziehen.
Im Falle des Zahlungsverzuges gemäß Ziffer 5 sind wir unbeschadet unsere sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des Vertrages – letzteres nur, wenn der Besteller Unternehmer ist – berechtigt, die Herausgabe der Waren zu verlangen und diese abzuholen, bzw. die gestellte Zelthalle abzubauen und deren Teile zurückzuholen, jeweils auf Kosten des Bestellers. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz mehr. Der Besteller verpflichtet sich schon jetzt, für den Fall den Stand – bzw. Lagerort der Ware unverzüglich auf Verlangen bekannt zu geben sowie keine Verlagerungen mehr vorzunehmen. Zudem räumt er uneingeschränktes Zutritts- , Begehungs – und Befahrungsrecht auf der jeweiligen Immobilie ein.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der Freizugebenden Sicherheit obliegt uns.

7. Lieferung und Abnahme

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt worden ist. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Gerät der Besteller nach Anzeige der Bereitstellung der Ware und erfolgloser Mahnung mit der Abnahme in Schulderverzug, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend ab dem Tag der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung / Einlagerung entstandenen Kosten berechnet, diese sind vor endgültiger Versendung der Ware auszugleichen. Wir sind ferner berechtigt, Be – bzw. Restzahlungen vor Versand der bereitgestellten Ware zu fordern.

8. Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
 

9. Gewährleistung und Haftung

( 1 ) Kleine, branchenübliche oder technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Abmessung, Farbe, des Gerichts oder Abweichungen durch die Konstruktionsänderungen behält sich der Lieferer vor.Weiter haftet der Lieferer nicht für Schäden, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Montage sowie bei Änderungen oder Reparaturen, die durch den Besteller selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen werden, entstehen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Natureinflüsse, höhere Gewalt und nicht sachgemäße Beanspruchung bzw. Behandlung aufgetreten sind.

( 2 ) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mängel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

( 3 ) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrnehmung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gerauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

( 4 ) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, od er die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

( 5 ) Wählt der Kunde wegen eines Rechts – oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht , wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

( 6 ) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei berauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware , das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat ( Ziffer (2) & (3) dieser Bestimmung ).

( 7 ) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

( 8 ) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und diese auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantie im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

( 9 ) Wenn wir eine uns schriftliche gesetzte vierwöchige Nachfrist für die Ausbesserung oder Erstlieferung bezüglich eines von uns vertretenden Mangels im Sinne dieser Lieferbedingung fruchtlos verstreichen lassen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Rücktritt ) verlangen. Dieses Wahlrecht besteht auch, wenn die Ausbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder unserseits insoweit ein Unvermögen vorliegt. Fremdnachbesserung ist erst nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns zulässig. Das Rücktrittsrecht
Ist ausgeschlossen, wenn die vorhandenen Mängel den Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich mindern. In diesem Fall kann der Besteller nur eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

( 10 ) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendung, insbesondere Transport - , Wege - , Arbeits – und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Vereinbarung entspricht seinem bestimmungsmäßigen Gebrauch.

( 11 ) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Bestellet mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen uns gilt zudem Ziffer ( 10 ) dieser Bestimmung entsprechend.
 

10. Schadensersatz

Kann der geschlossene Vertrag aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht erfüllt werden, können wir gem.§325 BGB Schadensersatz beanspruchen. In diesem Falle sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des vereinbarten Bruttopreis zu verlangen, sofern der Besteller nicht nachweist, dass der tatsächliche eingetretene Schaden geringer ist.
 

11. Haftung

Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche auch aus Verschulden der Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstandselbst entstanden sind, abzusichern und bei Verlust einer vertragswesentlicher Pflicht.
 

12. Erfüllungsort Gerichtsstand sowie EAG- / EKG – Ausschluss

Wenn der Besteller Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Unternehmer ist oder seien allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder ihn dorthin verlegt, unsrer Gerichtssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die Rechtsbeziehung Lieferer / Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Vertrag über den internationalen Wareneinkauf ( CSIG ) ist ausgeschlossen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die entstandenen vertraglichen Lücken sind im Sinne des dispositiven Gesetzrechts und im Falle, dass zu keiner interessensgerechten Lösung führt, durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.


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